Sammeln der Volkstrachten
Liste der Ethnolokalitäten
Verleih von Trachten, Kostümen und Szenerequisiten
Bedingungen für den Verleih von Trachten, Kostümen und Szenerequisiten
Vormerkung für den verleih
Pflege und Herrichten von Volkstrachten
Rekonstruktion und Restauration von Volkstrachten und Folklorekostümen

        Trachten, Kostüme und Szenerequisiten können von natürlichen und juristischen Personen der Republik Kroatien geliehen werden. Juristische Personen sind verpflichtet, einen Bestellschein auszustellen, während natürliche Personen ihren Personalausweis vorweisen müssen. Die Verleihkosten werden im Voraus verrechnet (per Überweisung oder Bar an der Kassa). 

PREISLISTE

für die Benutzung von Volkstrachten

Benutzer

Kategorie

Benützer

Menge

Komplett  

Stück          

A

Kultur und Kunstgesellschaften, Kultur und Kunstgesellschaften in Schulen, Schülerheimen und Kindergärten in der Stadt Zagreb.

35,00 KN 

10,00KN  

B

Kultur und Kunstgesellschaften, Kultur und Kunstgesellschaften in Schulen, Schülerheimen und Kindergärten außerhalb der Stadt Zagreb

 55,00 KN

 20,00 KN

C

Sonstige Benützer

120,00 KN

50,00 KN

D

ALLE BENÜTZER- Zur Benützung von Trachten von besonderem Wert mit Anprobe und Sondervorbereitung

200,00 KN

 100,00 KN

Anmerkung:

 

1.       Für eine gesonderte Auswahl und Vorbereitung der Trachten wird ein Pauschalpreis in der Höhe von 200,00 Kuna bis 400,00 Kuna, abhängig von der Gesamtmenge der geliehenen Trachten und der aufgewendeten Arbeitszeit, verrechnet.

2.       Die Dienstleistung der Kostümierung außerhalb des Trachtenverleihs wird 200,00 Kuna (in der Stadt Zagreb) beziehungsweise 400,00 Kuna (außerhalb der Stadt Zagreb) pro Tag und notwendigen Beschäftigten verrechnet.

3.       Die Vermietung zum Zwecke des Fotografierens, einer TV- Aufnahme oder Publikation wird auf Grund eines Sondervertrages verrechnet.

4.       Für verlorene Trachten nehmen wir keine Trachten oder Trachtenteile entgegen.

5.       Für eine nicht zeitgerechte Rückgabe der Tracht wird eine Gebühr in der Höhe von 20,00 Kuna je komplette Tracht bzw. 10,00 Kuna pro Stück verrechnet.

6.       Im Falle eines Verlustes der Tracht wird eine Entschädigung in der Höhe ihres Museums- bzw. Beschaffungswertes eingehoben.

7.       Im Falle einer beschädigten Tracht wird ein Entgelt in der Höhe der Restaurationskosten beziehungsweise der Kosten für die Beschaffung eines neuen Exemplars enthoben.

8.       Laut Art. 11 des Umsatzsteuergesetzes wird keine Umsatzsteuer verrechnet. 

9.       Der Benutzungspreis bezieht sich auf drei Tage Verleih.

10.    Die Bestimmungen dieser Preisliste werden ab dem 01. Jänner 2005 angewendet.